Chronisch degenerative Wirbelsäulen- und Gelenksbeschwerden
Vor/Nach neurochirurgischen oder orthopädischen Operationen incl. Gelenksersatz
Muskel- und Haltungsinsuffizienzen incl. Beckenbodenleiden
Neurologische Erkrankungen wie periphere Paresen, Nervenengpasssyndrome oder Polyneuropathie
Verletzungen mit oder ohne operativen Eingriff
Sie können ohne Überweisung jederzeit telefonisch einen Termin für eine Erstuntersuchung vereinbaren. Bringen Sie bitte alle relevanten, vorhandene Befunde mit.
Nach einer genauen Anamnese werden bei der Untersuchung des Bewegungsapparates, der Muskulatur und der Nervenversorgung die funktionellen Defizite festgestellt und ein individueller Therapieplan mit physikalischen Anwendungen und/oder Bewegungstherapie für Sie erstellt.
Die Verordnung der Therapien und das Einreichen zur Bewilligung erfolgt direkt in der Ordination. Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Originalverordnung, der Bewilligung und der Zahlungsbestätigung zur Rückverrechnung an Ihre Krankenkasse senden.
Wenn Sie bereits von Ihrem behandelnden Arzt eine bewilligte Verordnung für Heilgymnastik erhalten haben, können Sie entweder eine zusätzliche Erstuntersuchung für eventuell notwendige Zusatztherapien oder eine Kurzordination zur ärztlichen Therapieübernahme vereinbaren.
Wenn Sie keine weiteren Therapien brauchen, können Sie auch sofort mit der Physiotherapie beginnen. Für bewilligte Physikalische Therapien ist ebenfalls eine Erstuntersuchung empfehlenswert, zumindest aber eine Kurzordination zur Therapieübernahme notwendig.